Unser Leistungsspektrum
ist - wie auch unsere Mandantschaft - weit gefächert.

Wir vertreten zum Beispiel sowohl Unternehmen verschiedener Branchen (gleich, ob im In- oder Ausland ansässig), aber auch Verbraucher, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Kanzlei ist vorrangig auf die Bearbeitung zivilrechtlicher Probleme ausgerichtet,

mit den Schwerpunkten:

- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Inkasso/Forderungseinzug, insbesondere auch Vollstreckungen.
Aber auch zum Beispiel die Übernahme der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts gehören zu unserem Angebot.

Bei unseren Tätigkeiten lassen wir uns von dem Grundsatz leiten:
"Beraten/Gestalten/Umsetzen"
Soweit es im Bereich des Vertragsrechts Unternehmen angeht, beraten und gestalten wir nicht nur Verträge für den Einzelfall, sondern auch Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Selbstverständlich überprüfen wir auch Ihnen vorliegende Vertragsentwürfe, gleich welcher Art und welchen Inhalts, kurzfristig.

Im Arbeitsrecht werden wir sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig.

Soweit wir für Arbeitnehmer tätig werden, sind wir um interessengerechte kurzfristige Herbeiführung von Konfliktlösungen, gegebenenfalls auch um gerichtliche Durchsetzung der Rechte bemüht.

Soweit wir für Arbeitgeber tätig werden, nehmen wir deren Rechte nicht nur in Kündigungsschutzstreitigkeiten wahr, sondern auch in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten; außergerichtlich begleiten wir die Abschlüsse und die Auflösung von Arbeitsverträgen mit einzelnen Mitarbeitern, aber auch in betriebsverfassungsrechtlichen Problemfeldern bei Verhandlungen mit Betriebsräten, zum Beispiel beim Abschluss von Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen.

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig im Verhindern von gerichtlichen Streitigkeiten, sei es durch angemessene Vertragsgestaltung von Beginn an oder durch interessengerechte Beilegung außergerichtlicher Auseinandersetzungen. Lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden, so gilt es, die Interessen des Mandanten in der gebotenen Deutlichkeit wahrzunehmen.

Bei Erfordernis werden wir bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und - bei Aktiengesellschaften nicht nur vorbereitend, sondern auch begleitend - tätig.

Wir entlasten Sie, indem wir für Sie nicht nur die außergerichtlichen Mahnungen erstellen, sondern auch die effektive Vollstreckung aus vorliegenden erstrittenen Titeln betreiben.

Anschriftenermittlung, Bonitätsrecherche und die Einholung von Schuldnerauskünften werden kurzfristig und kostengünstig für Sie durchgeführt.

Das Leben ist vielfältig, dementsprechend auch dessen rechtliche Aspekte. Unsere Darstellung kann deshalb nicht abschließend sein. Sprechen Sie uns in Ihrem speziellen Fall an, auch wenn Sie sich oben nicht wieder finden sollten. Wir kümmern uns - soweit geboten - auch in Zusammenarbeit anderen Anwaltskollegen, Notaren und/oder Steuerberatern.

 

Leistungen


Anwaltskanzlei
Dr. Haake